Die staatliche Riester Rente
Die staatlich geförderte Riester-Rente ist eine freiwillige zusätzliche Altersvorsorge, die seit dem Jahr 2002 in Deutschland gefördert wird. Die Förderung dieser Zusatzversicherung erfolgt durch allgemeine Steuermittel und verschafft dem Riester-Renten Inhaber zudem Steuervorteile. Der Vorteil der Riester Rente liegt darin, dass diese eine risikoarme Kapitalanlage ist, welche eine lebenslange Rente sowie Steuervorteile und Zulagen garantiert. Zudem kann diese auch für die Finanzierung von eigenem Wohnraum verwendet werden.
Die Riester-Rente kann jeder in Anspruch nehmen, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Demnach sind sowohl Angestellte, geringfügig Beschäftigte (die auf die Versicherungsfreiheit verzichten) Pflegepersonen, Arbeitslose (die Arbeitslosengeld I oder II beziehen) als auch Ehepartner von Personen, die einen Anspruch auf diese staatliche Förderung besitzen, anspruchsberechtigt. Außerdem können auch Selbstständige und Beamte, die in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können die Riester Rente beantragen.
Die Förderung durch die Riester Rente kann einerseits als steuerlicher Sonderausgabenabzug erfolgen oder andererseits durch Zahlung von jährlichen Grundzulagen in Höhe von 154 Euro sowie von Kinderzulagen in Höhe von 185 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Ist das Kind 2008 oder später geboren, beläuft sich die Kinderzulage auf einen Betrag von 300 Euro. Zusätzlich erhält man als Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr eine Extraprämie von 200 Euro. Wird man arbeitslos und muss Harz IV in Anspruch nehmen, bleibt die Riester Rente unangetastet.
Welche Riester Rente die geeignetste für einen ist, kann man mit einem Riester-Vergleich durchführen. Das passende Angebot wird anhand des Alters, der Risikogruppe sowie der geplanten Investition ermittelt. Je nach eigener Risikoaversion kann man sich entscheiden, ob man in einen Riester Banksparplan oder lieber in einen Fondsparplan investieren möchte.